Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, müssen speziell gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die im Offenverkauf abgegeben werden.
Das neue Lebensmittelrecht ab Mai 2017
Link: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-64989.html
Aktuelle Infos von der Hygienetagung in Zürich
Revision des Lebensmittelrechts
Interessante Links:
Weitere Informationen:
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(Artikel Sonntagszeitung) | Berset macht Parfümieren, Essen und Baden teurer (Artikel Sonntagszeitung) |
Bersets Monsterpaket: Zurück auf Feld eins (Artikel Sonntagszeitung) | |
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Achtung:
Allergen Symbole dürfen nur mit ausgeschriebener Legende verwendet werden!